Neuer Schritt der Republik Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof: Antrag gegen Israel

In der schriftlichen Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs hieß es, Südafrika habe den Gerichtshof gebeten, dringend über neue Maßnahmen in dem von ihm gegen Israel eingereichten Völkermordverfahren zu entscheiden.

In der Anfrage Südafrikas hieß es, dass Israel den einstweiligen Verfügungen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar beharrlich nicht nachgekommen sei und seine „schrecklichen Verstöße“ in Gaza fortgesetzt habe.

Südafrika forderte den Gerichtshof auf, die sechs am 26. Januar gegen Israel verhängten Maßnahmen dringend zu ändern und/oder dringend neue Maßnahmen zu beschließen, „um dringend die Sicherheit von 2,3 Millionen Palästinensern in Gaza, darunter mehr als 1 Million Kinder, zu gewährleisten“. ” .

Südafrika lehnte in seiner Entscheidung vom 16. Februar den Antrag Israels auf neue Maßnahmen vom 13. Februar aufgrund seines geplanten Angriffs auf Rafah ab und betonte, dass es diese Entscheidung neu bewerten sollte.

Südafrika forderte in seinem Antrag den Erlass neuer Maßnahmen ohne Anhörungen aufgrund der „äußersten Dringlichkeit der Lage in Gaza“.

Am Ende seiner Petition erinnerte Südafrika daran, dass Bosnien und Herzegowina im Fall des Völkermords von Srebrenica beim Internationalen Gerichtshof ebenfalls zusätzliche Maßnahmen beantragt hatte und dass der Völkermord, bei dem 7.336 Bosnier getötet wurden, zwei Jahre nach der Ablehnung des Antrags auf zusätzliche Maßnahmen durch das Gericht stattfand Maßnahmen und sagte: „An diesem Punkt hat Südafrika Berufung beim Internationalen Gerichtshof eingelegt.“ „Er fordert die Vereinigten Staaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu spät ist, alles zu tun, um die Palästinenser in Gaza vor dem genozidalen Hungertod zu retten.“ er sagte.

– NEUE MASSNAHMEN ERFORDERLICH

Südafrika forderte, dass die sechs am 26. Januar ergriffenen Maßnahmen geändert und fünf neue Maßnahmen ergriffen werden.

Die 5 neu geforderten Maßnahmen lauten wie folgt:

„1. Alle Konfliktparteien müssen die Kämpfe unverzüglich einstellen und für die sofortige Freilassung aller Geiseln und Häftlinge sorgen.

2. Alle Vertragsparteien des Übereinkommens zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens sollten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um allen ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen nachzukommen.

3. Alle Vertragsparteien der Völkermordkonvention müssen unverzüglich jede Aktion, insbesondere bewaffnete Aktion, unterlassen, die das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord beeinträchtigen oder andere Rechte gefährden würde, über die der Internationale Gerichtshof in seinen Entscheidungen in diesem Fall entscheidet den Fall beeinträchtigen oder die Beilegung des Streits vor dem Gericht erschweren oder erschweren.

4. Israel sollte dringende und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung grundlegender Bedürfnisse und humanitärer Hilfe zu ermöglichen, die erforderlich sind, um Hungersnot, Hunger und die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser in Gaza zu beenden

(a) Sofortige Einstellung seiner Militäreinsätze in Gaza;

(b) Aufhebung der Blockade des Gazastreifens

(c) Durch die Aufhebung aller anderen bestehenden Maßnahmen und Praktiken, die dazu führen, dass Palästinenser in Gaza direkt oder indirekt daran gehindert werden, Zugang zu humanitärer Hilfe und Grundbedürfnissen zu erhalten; Und

(d) Gewährleistung angemessener und angemessener Nahrungsmittel-, Wasser-, Treibstoff-, Unterkunfts-, Kleidungs- und Hygienebedürfnisse sowie medizinischer Hilfe, einschließlich medizinischer Versorgung und Unterstützung.

5. Israel muss dem Internationalen Gerichtshof innerhalb eines Monats nach dem Datum der neuen Maßnahmenentscheidung öffentlich einen neuen Bericht über die Maßnahmen vorlegen, die es ergriffen hat, um alle bisher vom Gerichtshof beschlossenen vorläufigen Maßnahmen in Kraft zu setzen.“

– SÜDAFRIKA HAT NEUE MASSNAHMEN AUFGRUND DES ANGRIFFSPLANS ISRAELS AUF REFAH GEFRAGT

Am 13. Februar forderte Südafrika den Internationalen Gerichtshof auf, dringend neue Maßnahmen zu ergreifen, da Israels geplanter Angriff auf die Stadt Rafah zu zahlreichen Tötungen, Schäden und Zerstörungen führen würde.

Im Antrag Südafrikas wurde dargelegt, dass Israels geplanter Angriff auf die Stadt Rafah einen schwerwiegenden und irreparablen Verstoß sowohl gegen die einstweiligen Verfügungen des Gerichts vom 26. Januar als auch gegen die Völkermordkonvention darstellte.

Im Antrag wurde betont, dass er gemäß Artikel 75 der Verfahrensordnung des Internationalen Gerichtshofs in jedem Stadium des Falles über einstweilige Verfügungen entscheiden könne und dass es seit dem 26. Januar in Gaza erhebliche Entwicklungen gegeben habe, die eine Anordnung des Gerichtshofs erforderlich machten neue Maßnahmen.

– ISRAEL hat Südafrika im Visier

Israel, das vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Völkermords angeklagt ist, beschuldigte Südafrika, das wegen seiner Angriffe auf die Stadt Rafah, wo Zivilisten im Süden von Gaza Zuflucht suchten, eine neue einstweilige Verfügung beantragt hatte, des Amtsmissbrauchs des Gerichts.

Israel behauptete, Südafrikas Antrag auf zusätzliche Maßnahmen sei „seltsam“ und „unangemessen“ und erhob Vorwürfe gegen Südafrika, das am 20. Dezember 2023 eine Völkermordklage gegen das Land einreichte, anstatt auf die Vorwürfe bezüglich des Angriffs auf Rafah zu antworten.

Israel warf Südafrika vor, das Gericht nicht ausreichend über die Aktionen der Hamas informiert zu haben, und behauptete, dass es den Mechanismus der Vorsichtsmaßnahmen eher als „Schwert“ gegen sich selbst und nicht als schützenden „Schutzschild“ nutze.

Mit dem Argument, dass das Gericht nicht befugt sei, kleinere bewaffnete Konflikte in Gaza zu verwalten, behauptete Israel, dass Südafrika ein langjähriger Verbündeter der Hamas sei und dass es mit der von ihm eingereichten Klage Israels Recht auf Selbstverteidigung ausschließen wolle. und dass es das Gericht manipulierte. Es hielt an.

– Völkermordklage gegen Israel beim Internationalen Gerichtshof eingereicht

Am 29. Dezember 2023 reichte die Republik Südafrika beim Internationalen Gerichtshof eine Klage gegen Israel mit der Begründung ein, dass Israel gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord aus dem Jahr 1948 verstoßen habe.

Südafrika hat den Internationalen Gerichtshof gebeten, aufgrund der Dringlichkeit der Lage in Gaza über Vorsichtsmaßnahmen zu entscheiden. Die Anhörungen zum Antrag auf Vorsichtsmaßnahmen fanden vom 11. bis 12. Januar im Friedenspalast in Den Haag statt.

In den am 26. Januar verkündeten vorsorglichen Entscheidungen ordnete das Gericht Israel an, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die in Artikel 2 der Völkermordkonvention definierten Handlungen zu verhindern, und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die israelische Armee die in Artikel 2 der Völkermordkonvention definierten Handlungen begeht Völkermordkonvention und zum Schutz der Palästinenser in Gaza. Alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diejenigen zu verhindern, zu behindern und zu bestrafen, die zum Völkermord an den Palästinensern in Gaza aufrufen, und dringende und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung der notwendigen Grundversorgung und humanitären Hilfe zu ermöglichen Beseitigung der negativen Lebensbedingungen der Palästinenser in Gaza, Einhaltung der Konvention über Völkermord an Palästinensern in Gaza. Es wurde angeordnet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Vernichtung von Beweisen zu verhindern, die die Verletzung des Gesetzes belegen, und um deren Schutz zu gewährleisten dem Gericht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Entscheidung einen Bericht über alle ergriffenen Maßnahmen vorlegen.

Bir yanıt yazın

E-posta adresiniz yayınlanmayacak. Gerekli alanlar * ile işaretlenmişlerdir