Verbote für Wahlübertragungen haben begonnen: Politische Werbung wird nicht ausgestrahlt

Bei den Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März, stattfinden, wird in den letzten 24 Stunden vor dem Wahltag (ab heute Abend um Mitternacht) keine politische Werbung einer Partei oder eines Kandidaten veröffentlicht.

Gemäß der Entscheidung des Obersten Wahlausschusses (YSK), der die Verfahren und Grundsätze für politische Werbung in Artikel 31 des Gesetzes über die Einrichtung und Ausstrahlung von Radio- und Fernsehdiensten festlegt, beginnen die Sendeverbote ab heute Abend und der YSK wird eingeschaltet sein Sonntag, 31. März, der Abstimmungstag. Er dauert bis zum angekündigten Zeitpunkt.

In diesem Zeitraum fallen politische Werbung, Nachrichten, Prognosen und Kommentare zur Wahl und zum Wahlergebnis durch Fernsehen, Hörfunk und Medien aller Art in den Anwendungsbereich des Sendeverbots.

Verbale, schriftliche und visuelle Propagandaaktivitäten der an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten können bis Samstag, 18.00 Uhr, in den Medien veröffentlicht werden.

RTÜK warnte außerdem, dass „gemäß den Entscheidungen des YSK die Ausstrahlung politischer Werbung von heute 23.59 Uhr bis zum Wahltag verboten ist und Mediendienstleister verbale, schriftliche und visuelle Propagandaaktivitäten der teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten ausstrahlen dürfen.“ Die Wahl findet bis morgen 18.00 Uhr statt.“

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