Seit dem E-Memorandum sind 17 Jahre vergangen

17 Jahre sind seit dem E-Memorandum vom 27. April vergangen, das als „E-Memorandum“ bekannt ist und einen schwarzen Fleck in der Geschichte der türkischen Demokratie hinterlassen hat. Die türkische Demokratie, die viele Male militärische Interventionen erlebt hat, erlebte die E-Memorandum-Krise zum ersten Mal vor den Präsidentschaftswahlen in der Großen Türkischen Nationalversammlung im Jahr 2007.


ROSENKRISE

Im Jahr 2007 löste die Ankündigung der AK-Partei, dass ihr Präsidentschaftskandidat Abdullah Gül sein würde, Unbehagen bei denen aus, die sich selbst als „Republikaner“ bezeichneten. Der damalige Generalstabschef, General Yaşar Büyükanıt nahm die Truppenkommandeure mit und hielt eine Pressekonferenz ab. Büyükanıts Worte „Der Präsident sollte der Republik im Wesentlichen und nicht in Worten treu sein“ traten in den Vordergrund. Es fanden Kundgebungen der Republik statt, die unter dem Motto standen: „Er kann kein Präsident sein, dessen Frau ein Kopftuch trägt.“


UND DIE 367-DISKUSSION

Ein weiteres polemisches Thema vor der Präsidentschaftswahl war die „367-Debatte“. Sabih Kanadoğlu, damals Generalstaatsanwalt des Obersten Berufungsgerichts, vertrat die These, dass die in der Verfassung vorgesehenen 367 Stimmen für die Präsidentschaftswahl nicht nur für das Beschlussquorum, sondern auch für das Sitzungsquorum erforderlich seien. Es wurde behauptet, dass an der Abstimmung in der Großen Türkischen Nationalversammlung mindestens 367 Abgeordnete teilnehmen müssten, andernfalls sei das Ergebnis ungültig.


KEIN SCHRITT ZURÜCK

Die AK-Partei mit 354 Abgeordneten wäre nicht in der Lage, allein einen Präsidenten zu wählen. Der damalige Premierminister Recep Tayyip Erdoğan gab der Kandidatur Güls nicht nach. Die erste Runde der Präsidentschaftswahlen fand am 27. April 2007 statt. Gül erhielt im ersten Wahlgang 357 Stimmen, an der 361 Abgeordnete teilnahmen. CHP brachte die Wahl vor das Verfassungsgericht (AYM).


UM MITTERNACHT VERÖFFENTLICHT

In derselben Nacht um 23.30 Uhr wurde diese Erklärung, die als „E-Memorandum“ in die Geschichte der türkischen Demokratie einging, auf der Website des Generalstabs veröffentlicht. In der Erklärung heißt es: „Jeder, der sich dem Verständnis des Gründers unserer Republik, des großen Führers Atatürk, widersetzt: ‚Wie glücklich ist der, der sagt, ich bin ein Türke‘, ist und bleibt der Feind der Republik Türkei.“ „Die türkischen Streitkräfte halten an ihrer unerschütterlichen Entschlossenheit fest, die ihnen gesetzlich zugewiesenen klaren Pflichten vollständig zu erfüllen, um diese Qualitäten zu bewahren, und ihr Engagement und ihr Glaube an diese Entschlossenheit sind absolut.“


Die Regierung blieb aufrecht

Die Regierung gab nicht nach. Am nächsten Tag erklärte Regierungssprecher Cemil Çiçek, dass sie gegen das E-Memorandum seien und sagte: „In einem demokratischen Rechtsstaat ist es undenkbar, dass der Generalstab, eine dem Premierminister angegliederte Institution, eine Stellungnahme dagegen aussprechen würde.“ die Regierung in jeder Angelegenheit.“ Das Verfassungsgericht prüfte den Antrag der CHP und annullierte die Abstimmung am 1. Mai aus 367 Gründen. Er konnte nicht zum Präsidenten gewählt werden.


DATEI GESCHLOSSEN

Es wurde eine vorgezogene Wahlentscheidung getroffen. Die AK-Partei, die 46,6 Prozent der Stimmen erhielt, kam allein mit 341 Abgeordneten an die Macht. Die erste Runde der Präsidentschaftswahlen fand am 20. August statt. Da in den ersten beiden Wahlgängen die Zweidrittelmehrheit von 367 nicht erreicht werden konnte, fand der dritte Wahlgang statt, in dem 276 Stimmen angestrebt wurden. Gül wurde am 28. August im dritten Wahlgang mit 339 Stimmen zum 11. Präsidenten der Republik Türkei gewählt. Büyükanıt gab am 8. November 2012 bekannt, dass er den Text des Memorandums selbst verfasst habe. Eine Untersuchung wurde eingeleitet. Der Fall wurde abgeschlossen, als er am 21. November 2019 starb.


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