Reaktion des Außenministeriums auf die skandalöse Entscheidung der französischen Nationalversammlung, das Osmanische Reich zu verunglimpfen

Das Außenministerium gab eine Erklärung zum Beschluss der französischen Nationalversammlung zu Assyrern und Chaldäern vom 29. April 2024 ab, in dem Anschuldigungen ohne rechtliche und historische Grundlage in Bezug auf die osmanische Zeit erhoben wurden.

Das Ministerium erklärte, dass die fragliche Entscheidung nichtig sei und betonte auch, dass die Entscheidung im Widerspruch zum UN-Übereinkommen von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens stehe.

In der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums wurden folgende Aussagen gemacht:

„Der Beschluss der französischen Nationalversammlung vom 29. April 2024 bezüglich der Assyrer und Chaldäer ist null und nichtig.

Letztes Jahr gab die französische Regierung bekannt, dass sie eine ähnliche Resolution des französischen Senats nicht unterstützt. Die Tatsache, dass die Abgeordneten der Regierungspartei dieses Mal dieselben unbegründeten Anschuldigungen auf die Tagesordnung der Nationalversammlung setzen, ist ein Beispiel für ihre Bemühungen, historische Ereignisse aus politischen Gründen zu verzerren.

Parlamente haben keine Befugnis, die Geschichte zu interpretieren und zu beurteilen.

„Diese Entscheidung steht auch im Widerspruch zur UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948, die besagt, dass das Verbrechen des Völkermords nur von einem zuständigen Gericht angeklagt werden kann.“


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