Die Fristen für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuer wurden verlängert

Eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema wurde auf der Website der Revenue Administration (GİB) abgegeben.

Demnach sind mit dem Steuerverfahrensrechtsrundschreiben Nr. 166 vom 28. März 2024 die „Jahreseinkommensteuer“-Erklärungen für das Kalenderjahr 2023, die bis zum Ablauf des 1. April 2024 abgegeben werden müssen, und die auf diese Erklärungen anfallenden Steuern festgelegt , wird bis spätestens Freitag, 5. April 2024, eingereicht. Bezahlt werden kann bis zu.

„Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum Februar 2024, die bis zum Ablauf des 1. April 2024 eingereicht werden müssen, können bis zum Ablauf des Freitags, dem 5. April 2024, zugestellt werden.

„Electronic-Ledger-Zertifikate“, die innerhalb des gleichen Zeitraums wie der Erstellungs- und Unterzeichnungszeitraum von e-Ledgers in das Informationsverarbeitungssystem der Revenue Administration hochgeladen werden müssen, die bis zum Ende von denjenigen erstellt und unterzeichnet werden müssen, die an der elektronischen Ledger-Anwendung beteiligt sind 1. April 2024, kann auch bis Ende Freitag, 5. April 2024, hochgeladen werden.

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