Eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema wurde auf der Website der Revenue Administration (GİB) abgegeben.
Demnach sind mit dem Steuerverfahrensrechtsrundschreiben Nr. 166 vom 28. März 2024 die „Jahreseinkommensteuer“-Erklärungen für das Kalenderjahr 2023, die bis zum Ablauf des 1. April 2024 abgegeben werden müssen, und die auf diese Erklärungen anfallenden Steuern festgelegt , wird bis spätestens Freitag, 5. April 2024, eingereicht. Bezahlt werden kann bis zu.
„Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum Februar 2024, die bis zum Ablauf des 1. April 2024 eingereicht werden müssen, können bis zum Ablauf des Freitags, dem 5. April 2024, zugestellt werden.
„Electronic-Ledger-Zertifikate“, die innerhalb des gleichen Zeitraums wie der Erstellungs- und Unterzeichnungszeitraum von e-Ledgers in das Informationsverarbeitungssystem der Revenue Administration hochgeladen werden müssen, die bis zum Ende von denjenigen erstellt und unterzeichnet werden müssen, die an der elektronischen Ledger-Anwendung beteiligt sind 1. April 2024, kann auch bis Ende Freitag, 5. April 2024, hochgeladen werden.