Der Umfang des Sektors Staat wurde vom Ministerium für Finanzen und Finanzen gemäß internationalen Standards aktualisiert.
Das vom Ministerium erstellte „Allgemeine Kommuniqué der Generaldirektion Rechnungswesen (Laufnummer: 71) über Änderungen der Finanzstatistik des Staates (Laufnummer: 90)“ trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Während der Umfang des allgemeinen Managementsektors entsprechend internationalen Standards aktualisiert wurde, wurden dem Umfang des Sektors neue institutionelle Einheiten hinzugefügt. Diese Einheiten, deren Daten auch aus den Vorjahren übernommen werden, wurden in den Anhang des Kommuniqués aufgenommen.
Bei der Festlegung der Dateneingabefristen der im Anhang des Kommuniqués unter der Überschrift „Zentralregierungs-Teilsektor“ aufgeführten „Intrabudget-Institutionen“ wurde eine Regelung für den Erhalt von Haushaltsvoranschlägen der Einheiten getroffen.
Zur Überwachung der Haushaltspolitik sowie der Einnahmen und Ausgaben können vom Ministerium Daten von Unternehmen angefordert und verwendet werden, die besonderen Provinzverwaltungen, Gemeinden, deren Tochtergesellschaften und Kommunalverbänden angehören und nicht in der dem Kommuniqué beigefügten Liste aufgeführt sind.
Lokalverwaltungen und Sozialversicherungsträger werden bis Ende November ihre Haushaltsvoranschläge und wirtschaftlichen Klassifizierungstabellen der Finanzierung über das Informationssystem für öffentliche Ausgaben und Buchführung an das Ministerium übermitteln.