Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) gab bekannt, dass die Erhöhungsdifferenzen für den Zeitraum Juli 2024 an Rentner, Invaliden, Invalidenrenten, Witwen- oder Waisenrenten im Rahmen der Pensionskasse am 26. Juli ausgezahlt werden.
In der Erklärung auf dem Social-Media-Konto der Einrichtung heißt es: „Die Auszahlung der Gehaltsdifferenzen für den Zeitraum Juli 2024 an diejenigen, die im Rahmen der Pensionskasse Rentner-, Invaliden-, Dienstinvaliden-, Witwen- oder Waisenrente beziehen, erfolgt im Juli.“ 26.2024.“ Die Erklärung wurde beigefügt.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 beläuft sich die Differenz auf die Renten von insgesamt 2 Millionen 441 Tausend 795 Personen, die im Rahmen von Artikel 4/1-c des Sozialgesetzbuchs Renten-, Invaliden-, Dienstunfähigkeits-, Witwen- oder Waisenrente beziehen Das Versicherungs- und allgemeine Krankenversicherungsrecht wird an die Bank übertragen und in der Abrechnung, die an die Konten in den PTT-Filialen gesendet wird, wurde Folgendes angegeben:
„Dementsprechend erhalten diejenigen, die jeden Monat ihr Gehalt erhalten, im Juli eine Gehaltsdifferenz von 1 Monat, diejenigen, die ihr Gehalt vierteljährlich in der 1. Gruppe erhalten, erhalten im Juli eine Gehaltsdifferenz von 1 Monat, und diejenigen, die ihr Monatsgehalt erhalten.“ Im Zeitraum Mai-Juni-Juli erhält die erste Gruppe im Juli eine Gehaltsdifferenz von 1 Monat. Im August-Zeitraum wurde für diejenigen, die im Juli und August ein Gehalt erhielten, eine Gehaltsdifferenz von 2 Monaten berechnet In der 3. Gruppe wurde für diejenigen, die im Juli, August und September im Zeitraum Juli-August-September ein Monatsgehalt bezogen, eine Gehaltsdifferenz von 3 Monaten gebildet.
Die Auszahlung der Erhöhungsdifferenz vom Juli 2024 für Rentner, Invaliden, Invaliden-, Witwen- oder Waisenrenten im Rahmen der Pensionskasse erfolgt am 26. Juli 2024.
– SGK (@sgksosyalmedya) 22. Juli 2024