Die Entscheidung, die Mindestrente auf 12.500 Lira zu erhöhen, wird nächste Woche in Kraft treten. Daher wird erwartet, dass die Erhöhungsdifferenz für Juli im August ausgezahlt wird.
Der Steuervorschlag, der eine Erhöhung der Mindestrente von 10.000 Lira auf 12.500 Lira vorsah, wurde in der parlamentarischen Planungs- und Haushaltskommission angenommen. Die Verordnung, die 3,7 Millionen Rentnern zugute kommt, soll nächste Woche in der Generalversammlung verabschiedet werden. Nach Veröffentlichung des Vorschlags im Amtsblatt ist geplant, die Erhöhungsdifferenzen im August an 3 Millionen 703 Tausend Rentner auszuzahlen. Andererseits gibt es zwei weitere Änderungen in der Verordnung. Die erste besteht darin, den Prämiensatz der Kurzzeitversicherungszweige zu erhöhen, und die zweite darin, den Anreiz für Rentner mit EJT zu streichen.
Es wird niemanden geben, der keine Gehaltserhöhung bekommt
Wenn die Höhe der Renten weniger als 10.000 Lira beträgt, besteht derzeit die Praxis, sie mit Unterstützung des Finanzministeriums auf 10.000 Lira aufzustocken. In diesem Zusammenhang wird 3,7 Millionen Rentnern eine Rente in Höhe von 10.000 Lira gezahlt, obwohl der ihnen zustehende Rentenbetrag unter 10.000 Lira liegt. Dieser Betrag wird sich nach Umsetzung der Verordnung auf der Tagesordnung des Parlaments auf 12.500 Lira erhöhen. Auf diese Weise wird das Risiko eliminiert, dass 3,7 Millionen Rentner überhaupt keine Gehaltserhöhung oder eine Gehaltserhöhung von weniger als 24,7 Prozent erhalten. Unterdessen hätten Rentner mit einer Grundrente unter 7.710 Lira keine Erhöhung erhalten, wenn die Regelung nicht umgesetzt worden wäre. Rentner, deren Grundrente zwischen 7.000 710 Lira und 9.000 610 Lira liegt, würden eine Erhöhung von weniger als 24,7 Prozent erhalten. Nach Inkrafttreten der Regelung erhalten Rentner, deren Grundrente unter 9.610 Lira liegt, ab Juli 12.500 Lira, also eine Erhöhung um 25 Prozent im Vergleich zum Juni.
WIRD IN DER ERSTEN WOCHE ANGEZAHLT
Die Gehälter der SSK- und Bağ-Kur-Rentner werden zwischen dem 17. und 28. des Monats ausgezahlt. Die Auszahlung der Gehälter der SSK-Mitglieder für Juli hat begonnen. Daher wurden die Juli-Gehälter an Rentner gezahlt, deren Grundrente unter 9.610 TL lag, was einer Steigerung von 24,73 Prozent entspricht. In diesem Fall wird die Erhöhungsdifferenz berechnet und an die Rentner ausgezahlt. Die Differenzzahlung erfolgt bis zur ersten Augustwoche. Nachdem die Differenzen in der ersten Augustwoche beglichen wurden, werden die Augustgehälter zwischen dem 17. und 28. August in Höhe von 12.500 Lira eingezahlt.
Die Prämie für kurzfristige Versicherungen wird steigen
Zu der Regelung, die auf der Tagesordnung des Parlaments stehen wird, gehört auch die Erhöhung der Prämie für kurzfristige Versicherungszweige von 2 Prozent auf 2,25 Prozent. Die Erhöhung dieser Prämie, die vollständig vom Arbeitgeber getragen wird, führt zu einer Erhöhung der Lohnkosten für den Arbeitgeber. Da die Prämien für die Kurzzeitversicherung nicht vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen werden, ergibt sich kein Unterschied im Nettobetrag, den der Arbeitnehmer erhält. Lediglich die vom Arbeitgeber gezahlte Prämie erhöht sich. Die Kostenerhöhung gegenüber dem Mindestlohn beträgt 50 Lira. Bei höheren Lohnbeträgen erhöht sich dieser Betrag. Kurzfristige Versicherungszweige; Damit ist der Versicherungszweig gemeint, der Leistungen gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Krankheiten und Mutterschaftsrisiken zahlt.
Für EYT-Mitglieder stehen Anreize zur Verfügung
Ein weiteres in der Verordnung enthaltenes Thema, das auf der Tagesordnung des Parlaments stehen wird, ist die Abschaffung des 5-Punkte-Anreizes, der dem Arbeitgeber gewährt wird, wenn der EJT-Rentner seit März letzten Jahres weiterhin am selben Arbeitsplatz arbeitet. Dieser Anreiz reduzierte den Prämienunterschied zwischen EJT-Rentnern und Normalversicherten von 7 Punkten auf 2 Punkte. Nach der Abschaffung dieses Anreizes werden die Kosten für die Beschäftigung von EJT-Rentnern zum Mindestlohn um 1.000 Lira steigen. Mit der Erhöhung der kurzfristigen Versicherungsprämien wird dieser Wert auf 1.050 Lira steigen. Ungefähr 2,5 Millionen EYT-Mitarbeiter sind seit März letzten Jahres in den Ruhestand gegangen. Ungefähr 1 Million der EYT-Mitglieder unterliegen der SGDP, das heißt, sie beziehen eine Rente und arbeiten weiter. Die Regelung wird sich auf Arbeitgeber auswirken, die in dieser Situation EJT-Personen beschäftigen.