In dem Beitrag auf dem Social-Media-Konto des Ministeriums hieß es, das Handelsministerium habe einen neuen Dienst hinzugefügt, um Exporteure mit den benötigten Daten zu unterstützen.
In dem Beitrag wurde Folgendes vermerkt:
„Unseren Mikroexporteuren ist es durch das GET-APP-Programm unseres Handelsministeriums ermöglicht worden, die detaillierten Daten im Rahmen der auf ihren Namen ausgestellten vereinfachten Zollanmeldung wöchentlich abzufragen. Darüber hinaus gelten das BGB und der detaillierte Deklarationsumfang e -Exportdaten, die unsere Kleinexporteure zur Auswertung ihrer Exportzahlen benötigen, können monatlich und jährlich über das GET-APP-Programm abgerufen werden. „In naher Zukunft werden auch Vereinbarungen zur Abfrage über das Internet getroffen.“
Andererseits können Nutzer mit dem fs-Firmeninhaberprofil über die Adresse „ auf BGB-Daten zugreifen.