Die EU-Kommission teilte mit, dass bei der Untersuchung der Plattform
„Die Kommission hat X heute ihre vorläufige Stellungnahme übermittelt, dass sie in Bereichen im Zusammenhang mit Dark Patterns, Werbetransparenz und Datenzugang für Forscher gegen EU-Recht verstoßen hat“, heißt es in der Erklärung. Der Ausdruck wurde verwendet.
In der Stellungnahme hieß es, dass Inhaltskontrolle, Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Werbung im Mittelpunkt der digitalen EU-Vorschriften stünden und dass die Untersuchung Beweise dafür gefunden habe, dass das blaue Häkchen der X-Plattform in irreführender Weise gestaltet und betrieben worden sei Es wurde von böswilligen Akteuren verwendet, um Benutzer zu täuschen.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass X nicht für die erforderliche Transparenz in Bezug auf Werbung sorgte und Forschern keinen Zugang zu öffentlichen Daten gemäß den in den EU-Gesetzen festgelegten Bedingungen gewährte.
In der Erklärung wurde daran erinnert, dass nach dieser Phase aufgezeichnet wurde.
Auch das für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissionsmitglied Thierry Breton teilte auf seinem Social-Media-Account mit: „Früher bedeutete das blaue Häkchen zuverlässige Informationsquellen.“ er sagte.
Breton gab an, dass ihre vorläufige Meinung bezüglich
Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene EU-Gesetz erlegte den großen digitalen Plattformen strenge Regeln auf.
Die EU kann gegen digitale Plattformen, die gegen die Regeln verstoßen, Bußgelder von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Umsatzes verhängen. Bei wiederholten Verstößen können die Aktivitäten dieser digitalen Plattformen in der EU eingestellt werden.