Der Prozess wird gemäß dem Kalender der YSK für die Kommunalwahlen am 1. März fortgesetzt.
Laut Kalender beginnt die Verteilung und Verteilung der Wählerinformationsblätter am 29. Februar und wird am 24. März abgeschlossen sein.
Wähler stimmen nur in den Wahlurnen ab, in denen sie registriert sind, und zwar an dem Ort und der Wahlurne, die auf dem an ihre Adresse gesendeten Wählerinformationsblatt angegeben sind.
Wähler können vor der Verteilung der Wählerinformationsblätter erfahren, wo sie wählen können.
Wähler können auf der YSK-Website, im E-Government-Portal, in der Wähleranfrage-Mobilanwendung von YSK oder im YSK-Callcenter unter 444 9 975 überprüfen, wo und in welcher Wahlurne sie wählen werden.
In der Warnung des YSK wurde betont, dass Wählerregistrierungsanfragen nur über die angegebenen Kanäle erfolgen können, und gebeten, auf E-Mails, Anrufe oder andere als diese Nachrichten keine Rücksicht zu nehmen.