Dementsprechend wurde beschlossen, dass die Gemischte Kommission, bestehend aus Mitgliedern der Verfassungskommission und der Verfassungs- und Justizkommission, auch während der Pausen und Pausen der Großen Türkischen Nationalversammlung arbeiten könnte.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden auf der 106. Sitzung der Generalversammlung am 23. Juli gefasst.