In der Erklärung des EU-Rates hieß es, dass Assads Wirtschaftsberater, drei das Regime unterstützende Geschäftsleute und zwei Personen, die mit der Assad-Familie in Verbindung stehen, auf der Sanktionsliste standen.
Es wurde berichtet, dass Al-Dj Group, Cham Wings, Freebird Travel Agency, Iloma Investment Private JSC und Al-Aqila zu den fünf Organisationen gehörten, bei denen festgestellt wurde, dass sie das Assad-Regime unterstützen, indem sie an Verbrechen wie dem Transfer von Söldnern und Waffen beteiligt waren Handel, Drogenhandel oder Geldwäsche.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Vermögenswerte von Einzelpersonen und Organisationen, die im Geltungsbereich der EU-Sanktionen stehen, eingefroren wurden und ihnen der Erwerb wirtschaftlicher Ressourcen untersagt wurde. Außerdem wurde gegen Einzelpersonen ein Einreiseverbot in die EU verhängt.
Die Syrien-Sanktionen der EU traten 2011 in Kraft, nachdem das Assad-Regime begonnen hatte, Gewalt gegen sein Volk anzuwenden. Die EU richtet ihre Sanktionen auch gegen Geschäftsleute und regierungsnahe Unternehmen.
Auf der Sanktionsliste der EU stehen etwa 300 Personen und mehr als 80 Organisationen mit Verbindungen zum Assad-Regime in Syrien.