Mehmet Akarca, der am 24. März 2020 zum Präsidenten des Obersten Berufungsgerichts gewählt wurde, schied am 24. März aus.
In diesem Zusammenhang gingen die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs am Montag, dem 25. März, zur Wahl, um den neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs zu bestimmen, der für vier Jahre im Amt sein wird.
Da in den ersten 24 Wahlgängen kein Kandidat mindestens 175 Stimmen erhielt, was der absoluten Mehrheit von 348 Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs entspricht, fand der 25. Wahlgang statt.
Bei der Abstimmung, an der der Präsident der 3. Zivilkammer, Ömer Kerkez, und der Vorsitzende der 3. Strafkammer, Muhsin Şentürk, teilnahmen, der im 24. Wahlgang die meisten Stimmen erhielt, erhielt Kerkez 136 Stimmen und Şentürk 131 Stimmen. Während die Wahlbeteiligung bei 322 lag, wurden 13 leere Stimmen abgegeben und 42 Stimmen als ungültig erachtet.
Da die absolute Mehrheit nicht erreicht werden konnte, wird die Wahl am 29. April mit dem 26. Wahlgang fortgesetzt.
Bei der Wahl muss die absolute Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sein.