Im Day-Ahead- und Regelenergiemarkt für Strom wurden Mindest- und Höchstpreisgrenzen festgelegt.

Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat die maximale und minimale Preisgrenze pro Megawattstunde in den Day-Ahead- und Regelenergiemärkten festgelegt.

Die Entscheidung der EMRA zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurde der entsprechende Artikel der am 21. Juni 2015 in Kraft getretenen „Verfahren und Grundsätze zur Festlegung von Mindest- und Höchstpreisgrenzen im Day-Ahead-Markt und Regelenergiemarkt“ geändert.

In diesem Zusammenhang gelten bis zu einer neuen Entscheidung des Vorstands in den relevanten Märkten Mindestpreisgrenzen von „0“ Lira pro Megawattstunde und die Höchstpreisgrenze beträgt 3.000 Lira pro Megawattstunde.

Zuvor wurden die Mindestpreisgrenzen auf „0“ Lira pro Megawattstunde und die Höchstpreisgrenzen auf 2.700 Lira pro Megawattstunde festgelegt.

Der betreffende Beschluss tritt am 1. Juli in Kraft.

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