Heute ist der letzte Tag für die Zahlung der ersten Rate der Grundsteuer. Eigentümer von Immobilien wie Wohnhäusern, Gebäuden, Grundstücken und Arbeitsplätzen können Zahlungen persönlich oder per E-Government tätigen.
Die Frist für die erste Ratenzahlung der Grundsteuer läuft ab. Heute ist der letzte Zahlungstag.
Wer in der Türkei Immobilien wie Gebäude, Grundstücke und Arbeitsplätze besitzt, ist zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet.
KEINE STEUER AUF IMMOBILIEN, DIE IN DIESEM JAHR GEKAUFT WURDEN
Wer letztes Jahr eine Immobilie gekauft hat, muss dieses Jahr Steuern zahlen. Die erste Grundsteuerzahlung für in diesem Jahr erworbene Immobilien beginnt im Jahr 2025.
Die Ratenzahlung der Grundsteuer kann sowohl in bar als auch per Kreditkarte erfolgen. Die Zahlungskanäle variieren.
Die Zahlung kann über die Websites der Kommunen oder per E-Government erfolgen.
Zahlungen können von den Gemeinden, zu denen die Immobilie gehört, über die Websites der Gemeinden oder per E-Government erfolgen.
Rentner, die ein Einfamilienhaus mit einer Bruttofläche von nicht mehr als 200 Quadratmetern besitzen, und diejenigen, die Witwen- und Waisenrente im Ruhestand beziehen, zahlen keine Grundsteuer.
WER ZAHLT NICHT?
Auch Behinderte, Veteranen und Personen, die nachweisen können, dass sie über kein Einkommen verfügen, sind von dieser Steuer befreit. Beide Raten der Grundsteuer können gleichzeitig gezahlt werden.
Wer seine Raten nicht rechtzeitig zahlt, dem drohen Strafen.