Das Gouverneursamt von Istanbul sagte: „Der Zutritt zu Waldgebieten, die nicht in der Liste am Ende der Erklärung aufgeführt sind, ist zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 15. Oktober 2024 verboten.“ sagte.
Das Gouverneursamt von Istanbul gab bekannt, dass zur Verhinderung von Waldbränden das Betreten von Waldgebieten, mit Ausnahme einiger Picknick- und Erholungsgebiete, zwischen dem 10. Juni und dem 15. Oktober 2024 verboten ist.
Das Gouverneursamt von Istanbul gab bekannt, dass das Betreten von Waldgebieten, mit Ausnahme einiger Erholungsgebiete, verboten sei, um Waldbrände zu verhindern. In der schriftlichen Erklärung des Gouverneurs von Istanbul heißt es: „Es wird beobachtet, dass die Fahrzeug- und Personenmobilität in Waldgebieten mit Beginn des Sommers erheblich zunimmt. Parallel zu diesem Anstieg wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Waldbrände zu verhindern.“ die jedes Jahr in den Sommermonaten auftreten und den Wäldern von Istanbul schwere Schäden zufügen.“ Aussagen wurden aufgenommen.
Die Erklärung wurde mit den folgenden Aussagen fortgesetzt:
-Das Betreten anderer Waldgebiete als der Liste am Ende der Erklärung ist zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 15. Oktober 2024 verboten.
-Picknicken, Sport treiben, Spazierengehen usw. in Picknick- und Erholungsgebieten, Naturparks, Wäldern, Parks und Ökotourismusgebieten innerhalb der Grenzen von Istanbul. Die Teilnahme an Aktivitäten ist kostenlos.
-Grillen, die Verwendung von Röhren, Wasserpfeifen und das Anzünden von Feuer jeglicher Art sind in anderen als den unten aufgeführten Waldgebieten verboten.
-Verbrennen von Bäumen, Ästen und verschiedener Vegetation aus Gründen wie Stoppeln, Weinberggarten, Olivenhain und Feldreinigung in Dörfern und Stadtteilen im Rahmen des 31. und 32. Artikels des Forstgesetzes, innerhalb des Waldes, angrenzend an den Wald und in den Dörfern und Stadtteilen, die nicht mit dem Wald verbunden sind, ist es verboten.
-Einrichtungen und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet werden alle vorbeugenden Maßnahmen ergreifen, bevor Aktivitäten durchgeführt werden, bei denen das Risiko besteht, dass sie sich auf Waldgebiete auswirken.
-Die am Bau und der Wartung von Energieübertragungsleitungen beteiligten Organisationen (BEDAŞ, AYEDAŞ und TEİAŞ) werden die notwendige Wartung der Energieleitungen, insbesondere in den Abschnitten, die durch Waldgebiete führen, durchführen, alle Vorkehrungen gegen die Brandgefahr treffen und wird bei Bedarf eine Stromunterbrechung veranlassen.
-Alle unsere Kommunen werden einen Schutzstreifen um die Müllsammelflächen im Wald, am Waldrand und angrenzend an diese anlegen und die notwendigen Arbeitsmaschinen (Planierraupe, Lader, Greifer) gegen Brandgefahr bereithalten.
-Bürger, die verbotene Gebiete betreten möchten, um streunende Tiere zu füttern, können im Wald lebende streunende Tiere füttern, sofern sie die zuständigen Bezirkssicherheitseinheiten und Forstverwaltungsleiter mit ihren Ausweisen darüber informieren, an welchem Ort und wann sie füttern werden, und eine Genehmigung einholen . Diese Personen sind nicht vom Verbot des Picknickens und Feuermachens im Sperrgebiet ausgenommen.
-Inspektionsteams, die sich aus der allgemeinen Strafverfolgung und der Forstpolizei zusammensetzen und unter der Koordination unserer Distriktgouvernements und der Regionaldirektion für Forstwirtschaft stehen, werden eine wirksame Überwachung und Inspektion durchführen.
Bei Bedarf wird ein wirksamer Brandschutz durch den Einsatz aller Ressourcen des öffentlichen und privaten Sektors auf Anordnung unserer Distrikt-Governors gewährleistet.
-Diese Entscheidungen gelten für alle Waldgebiete mit Ausnahme der unten aufgeführten Regionen.
– Gegen diejenigen, die gegen die oben genannten Entscheidungen und Maßnahmen verstoßen, werden gemäß dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitengesetz verwaltungsrechtliche und gerichtliche Schritte eingeleitet.