Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete „Verordnung über das Registrierungssystem für den Indoor-Pflanzenanbau“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Dementsprechend gelten die Verfahren und Grundsätze für die Verwendung, Aktualisierung, Überwachung, Entwicklung und Berichterstattung des betreffenden Systems, das zur Aufzeichnung der Pflanzenproduktion in Innenräumen geschaffen wurde, in denen die Umweltbedingungen teilweise oder vollständig kontrolliert werden können, um geplante Produktionsrichtlinien festzulegen. wurden bestimmt. Mit der Verordnung wurde auch die „Covered Recording System Regulation“ abgeschafft.
Bei der Indoor-Pflanzenproduktionseinheit handelt es sich um eine Pflanzenproduktionseinheit, in der die von der Pflanze benötigten Umweltbedingungen durch künstliche Mittel geschaffen und kontrolliert werden, indem niedrige Tunnel, hohe Tunnel, Gewächshäuser, Zelte, Container, vorgefertigte Strukturen und Strukturelemente wie Holz, verstärkt verwendet werden Beton, Stahl und Kunststoff stehen dem gleichen Hersteller horizontal oder vertikal zur Verfügung. Es wurde als geschlossene Produktionsumgebung definiert, die unabhängig voneinander aufgebaut wurde.
Erzeuger, die Zimmerpflanzenproduktionsbetriebe mit einer Gesamtproduktionsfläche von mindestens 100 Quadratmetern haben, können sich beim System mit den erforderlichen Unterlagen für die Registrierung bewerben oder ihre Registrierung im System aktualisieren.
Produzenten, deren Einheiten sich innerhalb der Grenzen von mehr als einem Bezirk befinden, beantragen bei den Provinzdirektionen, in denen sich ihre Einheiten befinden, die Registrierung im System. Mit Genehmigung des Ministeriums können Produzenten ihre Geschäfte und Transaktionen über das Internet oder E-Government abwickeln.
Andererseits wird die KOBÜKS-Software spätestens bis zum 31. Juli 2025 in Betrieb genommen. Bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen Software erfolgen Anträge und Registrierungen über das bestehende Greenhouse Registration System.
Für die Zimmerpflanzenproduktionseinheit wird von der Provinz-/Bezirksdirektion eine vorläufige Registrierungsbescheinigung ausgestellt, die während des Übergangszeitraums nicht im Gewächshaus-Registrierungssystem registriert werden kann, aber als geeignet eingestuft wird. Das Dokument ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem es ausgestellt wurde.