Die erste Hälfte der diesjährigen Zusatzzahlung an öffentliche Bedienstete wird am 14. Juni ausgezahlt, die zweite Hälfte am 13. Dezember.
Die Entscheidung des Präsidenten über die Festlegung der Dauer der Zusatzzahlung, die im Jahr 2024 an Arbeitnehmer gezahlt werden soll, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 6772 arbeiten, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dementsprechend wird die erste Hälfte der Zusatzzahlung, die im Jahr 2024 an Arbeitnehmer in staatlichen und angeschlossenen Einrichtungen gezahlt werden soll, am 14. Juni und die andere Hälfte am 13. Dezember ausgezahlt.