Die obligatorische Katastrophenversicherung kommt! Minister Şimşek: Es wird in kurzer Zeit in Betrieb genommen

Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek erklärte, dass mit der in Kürze in Kraft tretenden obligatorischen Katastrophenversicherung (ZAS) Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Hagel, Lawinen und Waldbrände in den Versicherungsschutz einbezogen werden und sagte: „Gebäude zur Erdbebenabsicherung, Gebäude und bewegliche Sachen für sonstige Katastrophen.“ sagte.

Şimşek gab dem AA-Korrespondenten eine Bewertung bezüglich des erzwungenen Erdbebens und der Innovationen in ZAS ab.

Şimşek erinnerte daran, dass durch ein Gesetzesdekret nach dem Gölcük-Erdbeben der Stärke 7,4 vom 17. August 1999 eine obligatorische Erdbebenversicherung eingeführt wurde, und sagte, dass eine obligatorische Erdbebenversicherung für zivile Wohnhäuser geschaffen und die Natural Disaster Insurance Institution (DASK) gegründet wurde.

Şimşek wies darauf hin, dass dieses Versicherungsmodell mit dem Katastrophenversicherungsgesetz im Jahr 2012 seine endgültige Form angenommen habe und sagte:

„Seit seiner Gründung wurden Zivilwohnungen mit einer obligatorischen Erdbebenversicherung gegen Erdbebenkatastrophen versichert, und im Rahmen der Erdbeben vom Februar wurden Schadensersatzzahlungen in Höhe von 35 Milliarden Lira für etwa 500.000 beschädigte Häuser mit obligatorischer Erdbebenversicherung geleistet.“ 6, 2023. Stand 1. Juni 2024, DASK, 11: „Es bietet Versicherungsschutz für Erdbebenkatastrophen im Rahmen von 3 Millionen Policen.“

– VERSICHERUNG FÜR BEWEGLICHES EIGENTUM

Şimşek wies darauf hin, dass die Zunahme der Naturkatastrophen die Schäden sowohl in der Türkei als auch auf der ganzen Welt erhöht habe: „Darüber hinaus kommt es bei Erdbebenkatastrophen zu zerstörerischen Schäden am Gebäude, bei anderen Naturkatastrophen zu Schäden.“ Aufgrund ihrer Beschaffenheit kommt es zu beweglichen Gütern innerhalb des Wohnsitzes und nicht zu Wohnsitzen. Diese Situation führt dazu, dass „der Versicherungsschutz im Hinblick auf andere Naturkatastrophen sowie Erdbeben obligatorisch gemacht werden sollte und dass bewegliche Güter innerhalb des Wohnsitzes verbindlich vorgeschrieben werden.“ Das Haus sollte zusätzlich zum Haus in den Versicherungsumfang einbezogen werden. er sagte.

Şimşek erklärte, dass derzeit Sachschäden durch Erdbeben und nur Brände, Explosionen, Riesenwellen (Tsunami) oder Erdrutsche, die infolge von Erdbeben in Zivilwohnungen auftreten, durch die obligatorische Erdbebenversicherung abgedeckt seien, und sagte:

„Mit der ZAS, die in Kürze in Betrieb genommen wird, ist vorgesehen, dass Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Hagel, Lawinen und Waldbrände in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für den Erdbebenschutz werden Gebäude und Gebäude mitversichert Auch für andere Katastrophen sind bewegliche Sachen versichert. Während dörfliche Gebiete nicht durch die Erdbebenversicherung abgedeckt sind, sind aufgrund der Art von Naturkatastrophen auch dörfliche Gebiete in den Versicherungsschutz einbezogen „Unser Ziel ist es, die ZAS bis Ende Juni in Betrieb zu nehmen.“

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