Die Verordnung des Ministeriums über den Betrieb des revolvierenden Fonds der Generaldirektion Münz- und Briefmarkendruckerei trat nach Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft.
Dementsprechend wurden der Generaldirektion 150 Millionen Lira Kapital für die Durchführung revolvierender Fondsaktivitäten zugewiesen. Der jeweilige Betrag kann bei Bedarf erhöht werden.
Die Verordnung umfasste auch eine Regelung über die Einbringung von Edelmetallen, die zum Staatseigentum geworden sind, in die Wirtschaft. Dementsprechend werden die in den Konten der Buchhaltungsdirektion der Münz- und Briefmarkendruckerei registrierten Edelmetalle, Edelsteine und Edelprodukte an die Generaldirektion zur Reinigung, Umwandlung und zum Verkauf über die von der Münz- und Briefmarkendruckerei einzurichtende Kommission übergeben Buchhaltungsdirektion auf Antrag der Generaldirektion. In Fällen, in denen der Schmelz-, Reinigungs- und Umwandlungsprozess für Produkte durchgeführt wird, deren Menge und Einstellung nicht bestimmt werden kann, nimmt ein Beamter der Buchhaltungsstelle der Münz- und Briefmarkendruckerei als Beobachter an diesem Prozess teil, bis die Menge und die Einstellung festgelegt sind Produkte werden bestimmt.
Reinigungs- und Konvertierungsprozesse werden von der Generaldirektion durchgeführt bzw. durchgeführt. Verkaufsfertige Produkte können je nach Art durch Ausschreibung oder Auktion verkauft werden. Nach dem Verkauf der Produkte wird der verbleibende Betrag nach Abzug der Kosten für Schmelzung, Reinigung und Umwandlung vom Verkaufspreis auf das Konto der Buchhaltungsdirektion der Münz- und Briefmarkendruckerei eingezahlt, um innerhalb von 7 Tagen als Einnahmen im Gesamthaushalt verbucht zu werden .