Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in der Klage gegen das Halal-Schlachtungsverbot in Belgien die endgültige Entscheidung getroffen und den Antrag auf Überprüfung der Entscheidung bezüglich des Verbots abgelehnt.
In der Klage muslimischer und jüdischer Organisationen mit der Begründung, das Halal-Schlachtungsverbot verstoße gegen die Religionsfreiheit, hielt der EGMR den Antrag auf Überprüfung der Verbotsentscheidung nicht für gerechtfertigt.
Laut Aussage von GAIA, die als einflussreichste Tierrechtsorganisation in Belgien gilt, wurde der Fall mit der endgültigen Entscheidung des EGMR abgeschlossen.
GAIA-Präsident Michel Vandenbosch sagte: „Der EGMR hat seine Entscheidung vom 13. Februar 2024 abgeschlossen und festgestellt, dass das Verbot dieser Praxis keine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt.“ er sagte.
– WAS IST PASSIERT?
In Belgien hat die flämische Region mit den im Jahr 2017 erlassenen Dekreten und in der wallonischen Region im Jahr 2018 die Methode verboten, die nach dem islamischen Glauben als Halal und nach dem Judentum als koscheres Schlachten bekannt ist.
Muslimische und jüdische Organisationen brachten die Angelegenheit im März 2022 vor den EGMR. Im Februar 2024 entschied der EGMR, dass das in den wallonischen und flämischen Regionen Belgiens verhängte Halal-Schlachtungsverbot legitim sei, da es auf Tierschutzgründen beruhte.
In Belgien ist Halal-Schlachtung derzeit nur in der Region Brüssel-Hauptstadt möglich. Letztes Jahr setzte das Brüsseler Hauptstadtparlament ebenfalls ein Verbot der Halal-Schlachtung auf seine Tagesordnung, doch die Entscheidung, die bei den muslimischen und jüdischen Gemeinden große Reaktionen hervorrief, wurde in letzter Minute nicht angenommen.