Das 8. Justizpaket, das Vorschriften zur Steigerung der Wirksamkeit der Justizdienste enthält, wurde dem Präsidenten der Großen Türkischen Nationalversammlung vorgelegt.
Die Regelung zur Erhöhung des Ruhestandsurlaubsbonus von 2.000 Lira auf 3.000 Lira war im 8. Justizpaket enthalten, das dem Präsidium der Großen Türkischen Nationalversammlung vorgelegt wurde.