Neue Entscheidung in der Automobilindustrie: Die Bedingung für 6 Monate und 6.000 km wurde verlängert

Das Handelsministerium gab bekannt, dass die Frist für 6 Monate, 6.000 Kilometer und Werbebeschränkungen im Automobilhandel bis zum 1. Januar 2025 verlängert wurde. In der Erklärung hieß es außerdem, dass die Bemühungen zur Schaffung einer fairen und ausgewogenen Marktstruktur weiterhin akribisch fortgesetzt und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Das Handelsministerium hatte für 6 Monate Vorkehrungen getroffen – 6.000 Kilometer und Werbebeschränkungen, um die spekulativen Preisbildungen und Bevorratungsaktivitäten auf dem Automobilmarkt im Vorjahr und im letzten Jahr zu beseitigen und einen fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Markt wiederherzustellen Struktur in der Branche. Es wurde bekannt gegeben, dass diese Regelungen bis zum 1. Januar 2025 verlängert wurden.

Die Stellungnahme des Handelsministeriums lautet wie folgt:

Mit der „Marketing- und Verkaufsbeschränkung“ ist die direkte oder indirekte Vermarktung oder der Verkauf von Motorrädern, Automobilen und Geländefahrzeugen durch Vertragshändler und Personen, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, bis zum 1. Juli 2024, sofern nicht 6 Monate vergangen sind, verboten und seit der Erstzulassung sind 6.000 Kilometer vergangen. Hierzu wurden neue Vorschriften in Kraft gesetzt. Ebenso wurde mit der „Werbebeschränkung“ festgelegt, dass Gebrauchtverkäufe bis zum 1. Juli 2024 nicht über Anzeigen zu einem Preis über dem aktuellen Verkaufspreis vermarktet werden dürfen.

UM 6 MONATE VERLÄNGERT

6 Monate – bisher 6.000 km durch unser Handelsministerium. Im Rahmen der Verordnung wurde eine Verwaltungsstrafe von etwa 52 Millionen TL gegen autorisierte Autohändler und Autogalerien sowie etwa 90 Millionen TL gegen diejenigen verhängt, die gegen die Werbebeschränkungen verstoßen.

Aufgrund der von unserem Handelsministerium durchgeführten Vorschriften und Inspektionen; Durch den Verkauf von Neufahrzeugen als Gebrauchtfahrzeuge wurden unfaire Gewinne verhindert, was zu einem Anstieg des Angebots an Neufahrzeugen beitrug, den Zugang zu Fahrzeugen für Bedürftige ermöglichte und Verbraucherbeschwerden durch die Verhinderung spekulativer Preiserhöhungen im Automobilsektor beseitigte. In diesem Zusammenhang hat unser Handelsministerium unter Berücksichtigung der betreffenden Vorteile beschlossen, beide relevanten Verordnungen um sechs Monate bis zum 1. Januar 2025 zu verlängern.

In diesem Zusammenhang gelten neben denjenigen, die den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen mit einer Gebrauchtwagen-Gewerbeberechtigungsbescheinigung betreiben, alle natürlichen oder juristischen Personen, die drei oder mehr gebrauchte Kraftfahrzeuge ohne eine Gebrauchtwagen-Genehmigungsbescheinigung verkaufen pro Kalenderjahr unterliegen einer 6-Monats-Distanz von 6.000 km. Verkäufe, die gegen die Verordnung verstoßen, werden weiterhin von Notaren verhindert.

„Falls erforderlich, werden weitere Maßnahmen ergriffen“

Mit diesen Regelungen, die wir als Handelsministerium im Kfz-Handel umgesetzt haben, werden unter anderem die Bemühungen zur Gewährleistung der Preisstabilität zugunsten der Verbraucher, zur Schaffung einer fairen und ausgewogenen Marktstruktur für die Branchenvertreter akribisch fortgeführt Bei Bedarf werden Maßnahmen ergriffen.

Es wird der Öffentlichkeit mit Respekt verkündet.

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