Das Handelsministerium kann für die Ausstellung von Genehmigungen für die aktive Veredelung von Waren, deren Ausfuhrverpflichtungskonten noch nicht abgeschlossen sind, eine zusätzliche Frist gewähren.
Das Kommuniqué des Ministeriums zu Änderungen des Kommuniqués der aktiven Veredelungsregelung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Dementsprechend kann für zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 14. Juni 2024 ausgestellte aktive Veredelungsgenehmigungen für andere Artikel als einige Gold- und Edelmetallprodukte, deren Exportverpflichtungskonten noch nicht geschlossen wurden, zusätzliche Zeit eingeräumt werden. Die zusätzliche Frist darf die Hälfte der ursprünglichen Genehmigungsdauer nicht überschreiten, beginnend mit dem Datum, an dem der Antrag als angemessen erachtet wird, vorausgesetzt, dass innerhalb von sechs Monaten ein Antrag beim Ministerium gestellt wird.
Nach Angaben des Ministeriums können im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs die Vorleistungen, die Unternehmen für die von ihnen exportierten Produkte verwenden, zollfrei und ohne handelspolitische Maßnahmen aus dem Ausland importiert werden. Unternehmen sind verpflichtet, importierte Vorleistungen zu verarbeiten und innerhalb der Dokumentenfrist zu exportieren.
Die zusätzliche Frist, die den Genehmigungen für die aktive Veredelung gewährt wird, soll sicherstellen, dass Exportunternehmen, die Genehmigungen für die aktive Veredelung nutzen, mit Ausnahme bestimmter Sektoren, die besonderen Vorschriften unterliegen, ihren Verpflichtungen nachkommen und zur Exportsteigerung der Türkei beitragen können.