Zusätzlicher Zollbeschluss für aus China zu importierende Automobile

Das Handelsministerium kündigte an, dass auf aus der Volksrepublik China importierte Autos mit Verbrennungsmotor zusätzliche Zölle erhoben werden.

In der Erklärung des Handelsministeriums heißt es: „Die notwendigen Vorkehrungen werden in Absprache mit den zuständigen Institutionen im Einklang mit der Einfuhrregimeentscheidung und ihren Anhängen, den internationalen Abkommen, denen wir beigetreten sind, der Verbrauchersicherheit, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit usw. getroffen. Schutz des Marktanteils der inländischen Produktion, Förderung inländischer Investitionen und Reduzierung des Leistungsbilanzdefizits. In diesem Zusammenhang wird neben dem Zoll auf die Einfuhr einiger Waren aus anderen Ländern als der Europäischen Union eine zusätzliche Zollsteuer (IGV) erhoben Mitglied und die Länder, mit denen wir ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben, und die zusätzlichen Zölle werden unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Wirtschafts- und Handelsleben und der sektoralen Bedürfnisse aktualisiert, um den sinkenden Anteil der Produktion im Inland zu erhöhen und zu schützen Markt unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Bezug auf die Außenhandelsbilanz und unserer Leistungsbilanzdefizitziele und zur gleichzeitigen Förderung inländischer Investitionen und Produktion durch das Präsidialdekret Nr. 8639 vom 7. Juni 2024, veröffentlicht im heutigen Amtsblatt, 8703 It Es wurde beschlossen, einen zusätzlichen Zoll von „40 % des Einfuhrwerts oder 7.000 USD/Einheit, je nachdem, welcher Betrag höher ist“ auf die Einfuhr von konventionellen (Verbrennungs-) und Hybrid-Pkw mit Ursprung in der Volksrepublik China zu erheben werden der Zolltarifposition zugeordnet. „Unser Handelsministerium wird die Einfuhrpolitik weiterhin effektiv regulieren und umsetzen, um die Ziele der inländischen Produktion, der Beschäftigung, des Außenhandels und der Leistungsbilanz zu erreichen.“

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