DMM weist die Vorwürfe zurück, dass „das Verfassungsgericht einige der Ernennungsbefugnisse von Präsident Erdoğan annulliert hat“

Das Direktorat des Kommunikationszentrums zur Bekämpfung von Desinformation der Präsidentschaft gab zu der Provokation eine Erklärung ab: „Das Verfassungsgericht hat Präsident Erdoğan die Befugnis entzogen, den Präsidenten und Rektor der Zentralbank zu ernennen.“ In der Stellungnahme hieß es, dass die Behauptungen nicht wahr seien.

DMM erklärte, dass die Behauptung einiger Medien, dass „das Verfassungsgericht die Befugnis von Präsident Erdoğan zur Ernennung des Präsidenten der Zentralbank und des Rektors annulliert habe“, nicht wahr sei. Darüber hinaus sagte DMM in seiner Stellungnahme: „Während der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Verordnung ablehnte, entschied er, einige der in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen für nichtig zu erklären.“ Ausdrücke wurden verwendet.

In dem Beitrag auf dem Social-Media-Konto von DMM wurden folgende Aussagen verwendet:

Die Behauptung einiger Medien, dass „das Verfassungsgericht die Befugnis von Präsident Erdoğan zur Ernennung des Präsidenten und Rektors der Zentralbank annulliert hat“, ist nicht wahr. Das Verfassungsgericht entschied über den Antrag auf Nichtigerklärung des Gesetzesdekrets Nr. 703. Während der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Verordnung ablehnte, entschied er, einige Bestimmungen der Verordnung für nichtig zu erklären. Mit dem genannten Gesetzesdekret wurden 2375 Bestimmungen geregelt. In der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurden nur einige dieser Bestimmungen aufgehoben. Die Aufhebungsentscheidungen bezüglich der Ernennungen des Rektors und des Präsidenten der Zentralbank, die auch in der Öffentlichkeit Anklang fanden, werden mit der Begründung begründet, dass „diese durch Gesetz und nicht durch Dekret geregelt werden sollte“. Eine Aufhebung in der Sache liegt daher nicht vor. Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen in zwölf Monaten ab heute in Kraft treten werden. Daher gibt es keine Änderung hinsichtlich der bestehenden Praktiken. Der Präsidialerlass über Ernennungsverfahren für höhere öffentliche Verwaltungsbeamte sowie öffentliche Institutionen und Organisationen ist in Kraft. Die Ernennung von Rektoren erfolgt bereits durch den Präsidenten gemäß Artikel 130 der Verfassung der Republik Türkei und Artikel 13 des Hochschulgesetzes Nr. 2547.

Related Posts

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *