SGK: Eine Beförderung in Höhe von 5.000 TL wird an diejenigen gezahlt, die eine Hinterbliebenenrente beziehen


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In der auf der Website von SGK abgegebenen Erklärung waren folgende Worte enthalten:

„Wir haben 12,7 Millionen Rentner, die monatliche Zahlungen von unserer Einrichtung erhalten. Die monatlichen Zahlungen an unsere Rentner erfolgen über Banken. Die Förderzahlungen für unsere Bürger, die Renten beziehen, wurden in öffentlichen Banken ungefähr verdoppelt und liegen zwischen 8.000 und 12.000 Lira.

Darüber hinaus werden unsere öffentlichen Banken auf Antrag Förderzahlungen in Höhe von 5.000 Lira an 3,3 Millionen Begünstigte leisten, die eine Hinterbliebenenrente von SSI erhalten. Damit Beförderungen von Banken bezahlt werden können, müssen unsere Rentner und Begünstigten einen Antrag bei Banken stellen.

Bei den festgelegten Beträgen handelt es sich um Mindestbeträge, und die Banken können ihre Förderbeträge entsprechend ihrer eigenen Praxis erhöhen. „Auch die Ergebnisse von Studien zu anderen Banken werden geteilt.“

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