Die vierjährige Amtszeit von Akarca, der am 24. März 2020 zum Präsidenten des Obersten Berufungsgerichts gewählt wurde, läuft morgen ab.
In diesem Zusammenhang werden am Montag, dem 25. März, 348 Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zur Wahl gehen, um den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs zu bestimmen, der für vier Jahre im Amt sein wird.
Jedes Mitglied des Obersten Gerichtshofs, einschließlich Akarca, kann ein Präsidentschaftskandidat sein. Um gewählt zu werden, müssen die Kandidaten die Stimmen einer absoluten Mehrheit von 348 Mitgliedern erhalten. Erhält kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird die Wahl fortgesetzt.
Wird im vierten und fünften Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht, werden die Wahlen mit denjenigen wiederholt, die sich erneut um eine Kandidatur bewerben. Bei diesen Wahlen muss die absolute Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sein.
Es wird angegeben, dass der Präsident des Obersten Berufungsgerichts Akarca und der Leiter der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts Muhsin Şentürk, der für die Prüfung der Berufungen in Terrorismusfällen zuständig ist, zu den Kandidaten gehören.