In der schriftlichen Erklärung des Gouverneursbüros wurde Folgendes vermerkt:
„Für Katastrophenopfer, die ihren Anspruchsantrag in 11 Provinzen, die vom Erdbeben vom 6. Februar 2023 betroffen waren, versäumt haben, wird eine zusätzliche Frist von einem Tag gewährt. Die Antragsfrist beginnt am 26. März, 00.01 Uhr, und endet am 26. März, 23.59 Uhr. Anträge können gestellt werden von AFAD-Provinzdirektionen in 81 Provinzen. Darüber hinaus in 11 von der Erdbebenkatastrophe betroffenen Provinzen „Anträge können auch in den von AFAD-Provinzdirektionen festgelegten Bezirken gestellt werden.“