Zusätzliche Verschärfungen durch das CBRT und neue Schritte zur Erhöhung des Anteils der TL-Einlagen


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Das Kommuniqué von CBRT zur Änderung des Kommuniqués über die bei Kreditkartentransaktionen anzuwendenden Höchstzinssätze wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

CBRT hat die Berechnungsmethode des monatlichen maximalen vertraglichen Zinssatzes geändert, der auf Barvorschusstransaktionen über Kreditkarten und Überziehungskonten anzuwenden ist. Nach der neuen Methode wurde der berechnete monatliche Höchstvertragszinssatz von 4,42 Prozent auf 5 Prozent erhöht.

Nach dem jüngsten Anstieg der Zinssätze für Verbraucherkredite blieb der Zinssatz für Barkredite niedriger als der Zinssatz für Verbraucherkredite. Mit der Änderung wurde zwar die Differenz beseitigt, die betreffenden Tarife gelten jedoch ab heute.

Monatliches Erhöhungsziel für den TL-Anteil der juristischen Person der Bank

Mit der Umsetzungsanweisung der Zentralbank an die Banken wurden auch die TL-Anteilsziele für natürliche und juristische Personen aktualisiert.

Dementsprechend wurde ein monatliches Steigerungsziel für den TL-Anteil der juristischen Person an Banken eingeführt. Bisher gab es kein Steigerungsziel für den Anteil der juristischen Person TL im Vergleich zum Vormonat und es musste das Niveau vom 18. August 2023 beibehalten werden.

Darüber hinaus wurden die monatlichen Steigerungsziele für den TL-Anteil realer Personen, die je nach TL-Anteil der Banken unterschiedlich festgelegt wurden, aktualisiert und der Provisionssatz für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden, erhöht.

Der Antrag ist ab heute gültig.

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