Das vom Handelsministerium erstellte Kommuniqué über die Einführung der Verpflichtung zum Verkauf glutenfreier Lebensmittel wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach sind Filialisten, die schnelldrehende Konsumgüter im Lebensmitteleinzelhandel vertreiben und über mehr als 200 Filialen verfügen, dazu verpflichtet, in ihren Filialen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 glutenfreie Mehle sowie süße und salzige Snacks zum Verkauf bereitzuhalten 250 Quadratmeter.
Die betreffenden Geschäfte werden in ihren Filialen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Stück Brot, Mehl, Nudeln, süße und salzige Snacks, auch glutenfrei, kontinuierlich und in ausreichender Menge zum Verkauf anbieten Quadratmeter.
Ziel des Kommuniqués war es, sicherzustellen, dass Menschen mit Glutenunverträglichkeit Zugang zu glutenfreien Lebensmitteln haben.
Einige Bestimmungen der Verordnung treten am 1. Juni, andere am 1. September 2024 in Kraft.