Die auf dem Social-Media-Konto von SGK abgegebene Erklärung enthielt die folgenden Aussagen:
„Wir beginnen mit der Auszahlung der Erhöhungsdifferenz vom Januar 2024 für diejenigen, die monatliche Renten aus der Pensionskasse beziehen, und der Zuzahlungen 2023 für Kriegs- und Dienstinvaliden ab dem 26. Januar.“
I- Monatliche Differenzzahlung
Im Rahmen von Artikel 4/1-(c) (Rentenfonds) des Gesetzes Nr. 5510 beträgt die monatliche Differenz zwischen den Renten von Rentnern, Invaliden, Dienstunfähigen, Witwen- oder Waisenrenten, gültig ab dem 1. Januar, 2024 wird ab dem 26. Januar an die Bank- und PTT-Filialen gesendet, von denen sie die Rente erhalten. Die Auszahlung beginnt am Freitag, 2024. Demzufolge;
A- Diejenigen, die jeden Monat ihr Monatsgehalt erhalten; Im Umfang von 1 Monat, einschließlich Januar,
B- Unter denjenigen, die ihr Monatsgehalt vierteljährlich erhalten;
In der 1. Gruppe diejenigen, die im Zeitraum November-Dezember-Januar monatliche Zahlungen erhalten haben; 1 Monat wert,
In der 2. Gruppe diejenigen, die im Zeitraum Dezember-Januar-Februar monatliche Zahlungen erhalten haben; 2 Monate wert,
In der 3. Gruppe diejenigen, die im Zeitraum Januar-Februar-März monatliche Zahlungen erhalten haben; 3 Monate wert
Es ist eine monatliche Differenz entstanden. In diesem Zusammenhang beträgt der an 2.481.769 Personen zu zahlende Differenzbetrag 19,3 Milliarden TL.