Der EGMR befand Litauen wegen seiner Mittäterschaft am Entführungs- und Folterprogramm der CIA für ungerecht

Der EGMR stellte fest, dass der saudi-arabische Staatsbürger Mustafa Ahmed Adam al-Hawsawi, der derzeit wegen Al-Qaida-Vorwürfen im US-Militärgefängnis in Guantanamo festgehalten wird, 2005 und 2006 im geheimen Hauptquartier der CIA in Litauen gefoltert und misshandelt wurde seine Entscheidung in der Klage, die er gegen Litauen eingereicht hatte und in der er behauptete, er sei einer Behandlung unterzogen worden.

Der EGMR entschied, dass Litauen die Rechte von al-Hawsawi verletzt habe, und zahlte 100.000 Euro Entschädigung.

In der einstimmigen Entscheidung des Gerichts wurde festgestellt, dass Litauen am geheimen Inhaftierungsprogramm der CIA beteiligt war und gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß, der Folter und erniedrigende Behandlung verbietet.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass Litauen gegen Artikel 6 der Konvention verstoßen hat, der das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist beinhaltet, und gegen Artikel 2, der das Recht der Person auf Leben garantiert, sowie gegen Artikel 1 des Protokolls Nr. 6, betreffend die Abschaffung der Todesstrafe.

Darüber hinaus wurde in der Entscheidung festgestellt, dass Litauen gegen Artikel 5 der Konvention verstoßen hat, der das Recht auf Freiheit und Sicherheit schützt, Artikel 8, der die Achtung des Privatlebens garantiert, und Artikel 13, der das Recht auf eine wirksame Petition vorsieht.

In der Entscheidung des Gerichts heißt es: „Angesichts der weitverbreiteten Informationen über Folter, Misshandlung und Belästigung, die zu diesem Zeitpunkt in den Vereinigten Staaten inhaftierten Terrorverdächtigen zugefügt wurden“, hätten die litauischen Behörden sich darüber im Klaren sein müssen, dass die CIA auch al-Hawsawi behandeln würde so in der geheimen Haftanstalt, die sich auf dem Territorium des Landes befindet. angegeben.

In einem 2007 erstellten Bericht warf das Europäische Parlament (EP) einigen EU-Mitgliedern vor, „die Augen vor den illegalen Aktivitäten der CIA in europäischen Ländern zu verschließen“.

Der Bericht erinnert daran, dass die CIA zwischen 2001 und 2005 Hunderte von Flügen in den Lufträumen europäischer Länder durchgeführt hat und dass „geheime Haftanstalten“ auf US-Stützpunkten in EU-Ländern eingerichtet wurden und dass einige europäische Länder „ein Auge zugedrückt“ haben gegenüber der Illegalität Aktivitäten der USA zum Zweck des „Kriegs gegen den Terrorismus“ dargelegt.

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