Wirtschaft 20. Juli 2024 Kleinstexporteure können die Daten im Rahmen des BGB wöchentlich abfragen

In dem Beitrag auf dem Social-Media-Konto des Ministeriums hieß es, das Handelsministerium habe einen neuen Dienst hinzugefügt, um Exporteure mit den benötigten Daten zu unterstützen.

In dem Beitrag wurde Folgendes vermerkt:

„Unseren Mikroexporteuren ist es durch das GET-APP-Programm unseres Handelsministeriums ermöglicht worden, die detaillierten Daten im Rahmen der auf ihren Namen ausgestellten vereinfachten Zollanmeldung wöchentlich abzufragen. Darüber hinaus gelten das BGB und der detaillierte Deklarationsumfang e -Exportdaten, die unsere Kleinexporteure zur Auswertung ihrer Exportzahlen benötigen, können monatlich und jährlich über das GET-APP-Programm abgerufen werden. „In naher Zukunft werden auch Vereinbarungen zur Abfrage über das Internet getroffen.“

Andererseits können Nutzer mit dem fs-Firmeninhaberprofil über die Adresse „ auf BGB-Daten zugreifen.

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