Ein Polizist in Deutschland wurde von seinem Job entlassen, weil er angeblich rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgestürzten Lastwagen gestohlen hatte.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat gestern die Berufung des als Straßenpolizist tätigen Polizisten abgewiesen und dem Entlassungsbeschluss zugestimmt.
In der Stellungnahme des Gerichts wurde der Beamte damit beauftragt, für die Sicherheit einer Unfallstelle zu sorgen „Er näherte sich dem Polizeiwagen des beschädigten Lastwagens, öffnete dessen seitliche Schiebetür und bat einen dort tätigen Mitarbeiter einer Schrottfirma, ihm ein paar unbeschädigte Käsepakete aus dem Kühlcontainer zu geben.“ angegeben.
Es wurde behauptet, dass der Polizist neun Pakete Käse mit einem Gewicht von jeweils 20 Kilogramm gestohlen habe.
Der betreffende Polizeibeamte gab an, dass der Käse aufgrund der Verschlechterung des Kühlsystems des Lastwagens nach dem Unfall nahezu keinen Wert mehr habe und dass er ihn vor dem „Müll“ bewahren wolle.
Es wurde behauptet, dass der Polizist einige der Käsepakete zur Polizeiwache gebracht und einige davon für sich selbst, seine Freunde und Verwandten behalten habe.
Der entlassene Polizist gab außerdem an, keinen Kashar-Käse gegessen zu haben.
Der Richter des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz stellte fest, dass der Polizeibeamte im Dienst, in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen habe, und sagte, dass der Beamte „Mit diesem Verhalten hat er dem Ruf der Polizei des Landes schweren Schaden zugefügt.“ er erklärte.
In der Gerichtsentscheidung wurde festgestellt, dass der relativ geringe Wert des Käses unerheblich sei und es die Pflicht des Polizeibeamten sei, einen Diebstahl am Unfallort zu verhindern.