Die Zahl der identifizierten Haustiere näherte sich 2,4 Millionen

Im Rahmen der vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft durchgeführten Identifizierungsstudie von Haustieren hat die Zahl der seit 2021 registrierten Haustiere 2 Millionen 371 Tausend 788 erreicht.

Nach Angaben des AA-Korrespondenten des Ministeriums identifizieren Tierhalter ihre Tiere im Rahmen des Tierschutzgesetzes Nr. 5199 und der Verordnung zur Identifizierung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen. Diese werden im Pet Registration System (PETVET) erfasst.

In PETVET werden der Name des Tieres, die Passnummer, die Tierart, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, der Name des Besitzers, die Provinz, der Bezirk, die Dorf-/Nachbarschaftsinformationen und die Notfallkontaktinformationen eingegeben. Darüber hinaus werden auch Impf-, Besitzerwechsel-, Verlust- und Operationsinformationen des Tieres im System erfasst.

Im Rahmen der Verordnung sind Tierhalter verpflichtet, die Identifizierung von Katzen, Hunden und Frettchen sicherzustellen und Informationen über Geburt, Tod, Verlust und Besitzerwechsel an die Landwirtschafts- und Forstdirektionen der Provinzen/Bezirke zu melden. In diesem Zusammenhang erreichte die Zahl der identifizierten Haustiere am 1. Januar 2021 2 Millionen 371 Tausend 788, darunter 1 Million 421 Tausend 622 Katzen, 950 Tausend 125 Hunde und 41 Frettchen.

Im Rahmen des Systems werden bei Katzen, Hunden und Frettchen subkutane Mikrochips angebracht, die über ein Handheld-Terminal ausgelesen werden können. So kann der Besitzer einer auf der Straße ausgesetzten Katze oder eines Hundes durch Auslesen mit einem Handheld-Terminal ermittelt werden. Alle Impfungen des Tieres, insbesondere die Tollwutimpfung, werden protokolliert.

– Bußgeld für diejenigen, die eine Erklärung abgeben und sich nicht registrieren

Um die Schwierigkeiten zu überwinden, mit denen Tierhalter bei der Beantragung und Registrierung von Mikrochips konfrontiert sind, hat das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Tierbesitzern die Möglichkeit gegeben, bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag bei den Provinz- und Bezirksdirektionen mit einer Erklärung zu stellen. Denjenigen, die die Erklärung abgegeben haben, wurde im folgenden Prozess die Möglichkeit gegeben, den Antrags- und Registrierungsprozess für den Mikrochip ohne Strafe abzuschließen. In diesem Zusammenhang mussten die Verfahren für die gemeldeten Haustiere bis zum 30. Juni abgeschlossen sein.

Im genannten Zeitraum gingen insgesamt 552 Tausend 127 Erklärungen ein. Bisher wurden 244.259 davon registriert.

Gegen Besitzer von Tieren, die sich trotz Abgabe einer Meldung nicht registrieren lassen, werden Bußgelder verhängt.

– EIGENTÜMERWECHSEL

Im Falle eines Besitzerwechsels muss der neue Besitzer des Tieres innerhalb von 60 Tagen einen Antrag bei den Provinz-/Bezirksdirektionen stellen und sich mit einer „Bescheinigung über den Wechsel des Tierhalters“ in die Datenbank und den Reisepass des Tieres eintragen.

Wenn ein Haustier mit einem Passagier oder gewerblich ins Ausland geht, muss es mit einem Mikrochip versehen, sein Reisepass ausgestellt und bei PETVET registriert sein.

Die betreffenden Tiere müssen außerdem über einen Reisepass für den Inlandstransport verfügen. Gegen Tierhalter, die keinen Reisepass besitzen, werden Verwaltungssanktionen verhängt.

Streunende Tiere müssen von den örtlichen Behörden identifiziert werden. Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, können ohne strafrechtliche Sanktionen registriert werden.

Identifizierungs- und Registrierungsverfahren können durchgeführt werden, wenn sich Besitzer von Haustieren bis zu einem Alter von 6 Monaten an Provinz-/Bezirksdirektionen oder unabhängige Tierärzte wenden.

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